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1. Vertragspartner

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen LTD-EVENTTECHNIK, vertreten durch Sebastian Steinkopf, und seinen Vertragspartnern (Kunden).

 

2. Vertrag

Verträge zwischen LTD-EVENTTECHNIK und Kunden entstehen durch Annahme eines schriftlichen Angebotes, oder durch eine Auftragsbestätigung. Diese kann auch fernmündlich erfolgen.

 

3.0 Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung

 

Ein Rücktritt seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden Ausfallkosten wie folgt berechnet:

 

*Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 30 % der vereinbarten Gage
*Rücktritt bis 20 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Gage
*Rücktritt bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 80 % der vereinbarten Gage
*Rücktritt bis   1 Tage vor der Veranstaltung: 90% der vereinbarten Gage

 

*Dieses gilt auch für die Fotobox

3.1  

 

Ausnahmen:

Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt, gegeben falls entfallen sie

 

Ein Rücktritt seitens LTD-EVENTTECHNIK ist möglich durch:

- technisch bedingte Ausfälle

- andere wichtige Gründe ( Todesfall in der Familie etc..)

-Krankheit

- Unfall

- Tod

- Berufsbedingte Ausfälle


In diesem Falle wird ( außer bei Tod ) durch LTD-EVENT ECHNIK versucht, gleichwertigen

Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart zu stellen - dies jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

Ein Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich fernmündlich oder schriftlich / per E-Mail zu erfolgen unter info@ltd-event-technik.de.

 

4. Haftung

 

Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der

Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch LTD-EVENT TECHNIK verursacht worden ist.

 

Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern von LTD-EVENTTECHNIK, die während einer Veranstaltung durch Gäste oder den Veranstalter fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, haftet der Veranstalter.

Sofern LTD-EVENTTECHNIK durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung. Für Schäden an gemieteter und geliehener Ware/Technik haftet der Mieter in voller Höhe des aktuellen Neupreises der Ware/Technik.

Das Equipment darf nur durch fachkundiges, oder unterrichtetes Personal bedient werden.

 

5. Zahlungen

Unstimmigkeiten mit Leistungen müssen sofort und direkt vor Ort besprochen werden. Es besteht im Nachhinein kein Recht auf Abzüge oder Rückhalt der vereinbarten Gage.

Sobald die Technik aufgebaut und spielbereit ist, sind Pauschalbeträge in voller Höhe zu

entrichten. Sollten gesetzliche Bestimmungen gegen diese Veranstaltung sprechen, berührt dies die Zahlung nicht. Zahlungen sind ausschließlich an LTD-EVENTTECHNIK direkt vorzunehmen, folgende Zahlungsarten werden akzeptiert:

a) Vorkasse: Bei größeren Veranstaltungen zu bevorzugen (Anzahlung)

 

b) Barzahlung: vor / während / am unmittelbaren Ende einer Veranstaltung.

 

c) Überweisung: Auf ein von LTD-EVENTTECHNIK angegebenes Konto. Zahlbar unmittelbar nach Rechnungserhalt, spätestens

7 Tage nach Rechnungseingang.

Die Zahlungsart Überweisung ist nur nach vorheriger Absprache möglich.

Schecks, Kreditkarten oder ähnliches werden nicht akzeptiert!

 

6. GEMA-Gebühren

Alle anfälligen Gebühren für die GEMA werden vom Veranstalter getragen und direkt an die GEMA abgeführt.

LTD-EVENTTECHNIK arbeitet auch mit Vervielfältigungen.

 

7. Eigentumsvorbehalt

Gemietete und geliehene Ware/Technik bleibt Eigentum von LTD-EVENTTECHNIK und ist nicht an dritte weiter zu geben.

 

8. Salvatorische Klausel

 

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die der in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt für im Vertrag enthaltene Regelungslücken. Zur Behebung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf eine Art und Weise hinzuwirken, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.

 

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

a) auf alle Rechtsbeziehungen zwischen LTD-EVENTTECHNIK und seinen Kunden findet das Recht

der Bundesrepublik Deutschland Anwendung

 

b) Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird, soweit rechtlich zulässig, Bergisch Gladbach vereinbart.

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